{"id":49,"date":"2018-09-18T13:29:20","date_gmt":"2018-09-18T11:29:20","guid":{"rendered":"http:\/\/finken-automation.de\/wp\/?page_id=49"},"modified":"2022-02-17T13:53:12","modified_gmt":"2022-02-17T12:53:12","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.finken-automation.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"jumbotron bg-white\">\n<div class=\"container\">\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<h3>Vertragsabschluss<\/h3>\n<p>(1) Folgende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge mit Finken Automation GmbH, Einruhrstra\u00dfe 100, 41199 M\u00f6nchengladbach, Deutschland &#8211; nachfolgend Finken Automation genannt.<br \/>\n(2) Lieferungen, Leistungen und Angebote von Finken Automation erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser AGB. Diese gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen oder aktualisierte AGB, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Finken Automation beh\u00e4lt sich daher vor, ihre AGB zu \u00e4ndern. Erfolgt nach \u00c4nderungsanzeige durch Finken Automation nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der \u00c4nderungsanzeige ein Widerspruch des Auftraggebers oder K\u00e4ufers, so gelten die ge\u00e4nderten AGB als vereinbart. Der Widerspruch ist in jedem Fall schriftlich anzuzeigen.<br \/>\n(3) Angebote von Finken Automation sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung von Finken Automation zustande. Er richtet sich ausschlie\u00dflich nach diesen AGB, die durch Auftragserteilung oder Annahme von bestellten Waren vom Auftraggeber oder vom K\u00e4ufer anerkannt werden. Anderslautenden Bedingungen des Auftraggebers oder K\u00e4ufers wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen.<br \/>\n(4) Nebenabreden und \u00c4nderungen dieser AGB bed\u00fcrfen ausdr\u00fccklicher schriftlicher Best\u00e4tigung von Finken Automation.<br \/>\n(5) Diese AGB gelten sowohl f\u00fcr die Bestellung von Waren als auch f\u00fcr den Verkauf bereits hergestellter Software und f\u00fcr die Herstellung und Erstellung oder Entwicklung von Individualsoftware sowie f\u00fcr den Verkauf von Hardware, ebenso f\u00fcr Lizenzvertr\u00e4ge, Dienstleistungen und Servicevertr\u00e4ge. Sofern die Begriffe &#8222;Auftraggeber&#8220; oder &#8222;K\u00e4ufer&#8220; genannt sind, gelten die betreffenden Bedingungen auch f\u00fcr den &#8222;Besteller&#8220; von Software.<\/p>\n<h3>Bedingungen bei Bestellung und Kauf von Waren, Hard- und Software<\/h3>\n<ol>\n<li><u>Ma\u00dfgebliche Bedingungen<\/u><br \/>\nDie nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr mit dem Lieferanten oder anderen Auftragnehmern (nachfolgend gemeinsam &#8222;Lieferant&#8220; genannt), auch wenn sie bei sp\u00e4teren Vertr\u00e4gen nicht erw\u00e4hnt werden. Sie gelten auch, wenn der Lieferant, insbesondere bei der Annahme der Bestellung oder in der Auftragsbest\u00e4tigung auf eigene Gesch\u00e4ftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdr\u00fccklich zugestimmt.<\/li>\n<li><u>Bestellung<\/u><br \/>\nEine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von Finken Automation (1) schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. M\u00fcndlich oder fernm\u00fcndlich erteilte Bestellungen sind f\u00fcr uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachtr\u00e4gliche \u00dcbersendung einer schriftlichen Bestellung best\u00e4tigt haben. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pl\u00e4ne, Lasten- oder Pflichtenhefte \u00fcber Art der Ausf\u00fchrung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrt\u00fcmern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Lasten- oder Pflichtenheften, sonstigen Unterlagen, Zeichnungen und Pl\u00e4nen besteht f\u00fcr uns keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns \u00fcber derartige Fehler unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen, so dass unsere Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.<br \/>\nBestellungsannahmen sind Finken Automation durch Unterschrift (2) auf der Kopie der Bestellung innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung zu best\u00e4tigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt.<br \/>\nAbweichungen in Quantit\u00e4t und Qualit\u00e4t gegen\u00fcber dem Text und (3) Inhalt unserer Bestellung und sp\u00e4tere Vertrags\u00e4nderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt haben.<br \/>\nSoftware, Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und (4) Aufmachungen oder \u00e4hnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns \u00fcberlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von Finken Automation und d\u00fcrfen an Dritte nur mit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverz\u00fcglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zur\u00fcckzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse d\u00fcrfen nur mit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.<\/li>\n<li><u>Liefertermine<\/u><br \/>\nDie vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. (1) Sie laufen vom Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von Finken Automation angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Verz\u00f6gerungen zu erwarten sind, hat der Lieferant uns dies unverz\u00fcglich mitzuteilen und unsere Entscheidung \u00fcber die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen.<br \/>\nKommt der Lieferant in Verzug, so haben wir nach Mahnung das (2) Recht, eine Vertragsstrafe von 0,5% des Netto-Bestellwertes pro angefangenen Arbeitstag, h\u00f6chstens 5% des Netto-Bestellwertes und\/oder der Lieferung zu verlangen und\/oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Die geleistete Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.<br \/>\nVor Ablauf des Liefertermins sind wir zur Abnahme nicht (3) verpflichtet.<\/li>\n<li><u>Lieferung\/Verpackung<\/u><br \/>\nDie Lieferung erfolgt auf Kosten des Lieferanten spesenfrei an (1) die von uns angegebene Empfangsstelle. Haben wir ausnahmsweise die Fracht zu tragen, so hat der Lieferant die von uns vorgeschriebene Bef\u00f6rderungsart zu w\u00e4hlen, sonst die f\u00fcr uns g\u00fcnstigste Bef\u00f6rderungs- und Zustellart.<br \/>\nDie Gefahr geht erst mit Abnahme durch unsere Empfangsstelle (2) auf uns \u00fcber.<br \/>\nDie Verpackung ist im Preis inbegriffen. Ist ausnahmsweise (3) etwas anderes vereinbart, so ist die Verpackung zum Selbstkostenpreis zu berechnen. Der Lieferant hat die von uns vorgegebene Verpackung zu w\u00e4hlen und darauf zu achten, dass durch die Verpackung die Ware vor Besch\u00e4digungen gesch\u00fctzt ist. Bei R\u00fccksendung sind mindestens zwei Drittel des berechneten Wertes gutzuschreiben.<\/li>\n<li><u>Dokumentation<\/u><br \/>\nRechnungen, Lieferscheine und Packzettel sind in zweifacher (1) Ausfertigung jeder Sendung beizuf\u00fcgen. Diese Dokumente m\u00fcssen enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Nummer der Bestellung<\/li>\n<li>Menge und Mengeneinheit<\/li>\n<li>Brutto-, Netto- und ggf. Berechnungsgewicht<\/li>\n<li>Artikelbezeichnung, ggf. mit unserer Artikelnummer<\/li>\n<li>Restmenge bei Teillieferungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Frachtsendungen ist uns eine Versandanzeige am Tage des (2) Versandes gesondert zu \u00fcbermitteln.<\/li>\n<li><u>Preise<\/u><br \/>\nWenn nicht ausdr\u00fccklich anders festgelegt, sind die (1) vereinbarten Preise Festpreise, sofern der Lieferant seine betreffenden Preise nicht allgemein herabsetzt.<br \/>\nDer Lieferant wird uns keine ung\u00fcnstigeren Preise und (2) Bedingungen einr\u00e4umen als anderen Abnehmern, wenn und soweit diese ihm gegen\u00fcber im konkreten Fall gleiche oder gleichwertige Voraussetzungen bieten.<\/li>\n<li><u>Rechnung\/Zahlung<\/u><br \/>\nRechnungen sind f\u00fcr jede Bestellung gesondert zu erteilen. (1) Zahlung erfolgt erst nach vollst\u00e4ndigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollst\u00e4ndiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rechnung. Bei Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverz\u00f6gerungen, die durch unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Rechnungen entstehen, beeintr\u00e4chtigen keine Skontofristen.<br \/>\nBei Skontogew\u00e4hrung erfolgt die Bezahlung:<\/p>\n<ul>\n<li>bis zu 14 Tagen abz\u00fcglich 3% Skonto<\/li>\n<li>bis zu 30 Tagen netto.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Forderungen des Lieferanten an uns d\u00fcrfen nur mit unserer (2) Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten.<\/li>\n<li><u>Garantie\/Gew\u00e4hrleistung\/Beanstandung<\/u><br \/>\nDer Lieferant \u00fcbernimmt die Verpflichtung, dass die Ware (1) einschlie\u00dflich Aufmachung und Auszeichnung unseren Angaben entspricht. Unsere Bestellung bzw. unser Auftrag wird fach- und sachgerecht nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgef\u00fchrt.<br \/>\nBei Lieferung fehlerhafter Ware wird dem Lieferanten (2) Gelegenheit zur Nachbesserung oder Nachlieferung gegeben. Kann der Lieferant diese nicht durchf\u00fchren oder kommt er dem nach Aufforderung und Fristsetzung nicht unverz\u00fcglich nach, so sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr des Lieferanten zur\u00fcckzuschicken und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten sowie uns anderweitig einzudecken oder den Preis zu mindern. In dringenden F\u00e4llen sind wir berechtigt, nach Benachrichtigung des Lieferanten, die Nachbesserung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausf\u00fchren zu lassen. Hierdurch entstehende Kosten tr\u00e4gt der Lieferant.<br \/>\nF\u00fcr das vom Lieferanten gefertigte Produkt bzw. f\u00fcr den von (3) ihm durchgef\u00fchrten Auftrag endet die Gew\u00e4hrleistung mit Ablauf von zw\u00f6lf Monaten nach Lieferung und Abnahme.<br \/>\nSoweit vorstehend nicht anders geregelt, richtet sich die (4) Gew\u00e4hrleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/li>\n<li><u>Produzentenhaftung<\/u><br \/>\nF\u00fcr Fehler an der Ware, die auf ein Verschulden des Lieferanten zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, stellt dieser uns von der daraus resultierenden Produzentenhaftung insoweit frei, wie er selbst auch unmittelbar haften w\u00fcrde.<\/li>\n<li><u>Schutzrechte<\/u><br \/>\nDer Lieferant haftet daf\u00fcr, dass durch seine Lieferung und ihre Verwertung durch Finken Automation keine Patente oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt uns und unsere Abnehmer von allen Anspr\u00fcchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei. Dies gilt nicht, soweit der Lieferant die gelieferte Ware nach von uns \u00fcbergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungen oder Anordnungen hergestellt hat und nicht wei\u00df oder im Zusammenhang mit den von ihm hergestellten Erzeugnissen nicht wissen kann, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden.<\/li>\n<li><u>H\u00f6here Gewalt<\/u><br \/>\nKrieg, B\u00fcrgerkrieg, Exportbeschr\u00e4nkungen bzw. Handelsbeschr\u00e4nkungen aufgrund einer \u00c4nderung der politischen Verh\u00e4ltnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsst\u00f6rungen, Betriebseinschr\u00e4nkungen und \u00e4hnliche Ereignisse, die uns die Vertragserf\u00fcllung unm\u00f6glich oder unzumutbar machen, gelten als h\u00f6here Gewalt und befreien uns f\u00fcr die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich hier\u00fcber zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen.<\/li>\n<li><u>Verwahrung\/Eigentum<\/u><br \/>\nBeigestelltes Material bleibt unser Eigentum. Es ist als solches getrennt zu lagern und darf nur f\u00fcr unsere Bestellungen verwendet werden. F\u00fcr Wertminderung oder Verlust haftet der Lieferant auch ohne Verschulden. Die Gegenst\u00e4nde, die mit dem von uns beigestellten Material hergestellt werden, sind im jeweiligen Fertigungszustand Eigentum von Finken Automation. Der Lieferant verwahrt diese Gegenst\u00e4nde f\u00fcr uns; im Kaufpreis sind Kosten f\u00fcr die Verwahrung f\u00fcr die f\u00fcr uns verwahrten Gegenst\u00e4nde und Materialien enthalten.<\/li>\n<li><u>Gesch\u00e4ftsgeheimnisse<\/u><br \/>\nDer Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenh\u00e4ngenden kaufm\u00e4nnischen und technischen Einzelheiten als Gesch\u00e4ftsgeheimnis zu behandeln.<\/li>\n<li><u>Allgemeine Bestimmungen<\/u><br \/>\nErf\u00fcllungsort ist M\u00f6nchengladbach. F\u00fcr die Lieferung kann (1) etwas anderes vereinbart werden.<br \/>\nGerichtsstand ist (2) M\u00f6nchengladbach-Rheydt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Bedingungen beim Verkauf und Lieferung von Waren, insbesondere Hardware<\/h3>\n<ol>\n<li><u>Lieferfrist<\/u><br \/>\n(1) Liefertermine sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich, sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich vereinbart wird. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Auftraggeber oder K\u00e4ufer \u00fcbergegangen ist. Die Einhaltung setzt voraus, dass Finken Automation s\u00e4mtliche vom Auftraggeber oder K\u00e4ufer zu beschaffenden Informationen rechtzeitig zugehen.<br \/>\nDie Lieferfrist beginnt mit der Absendung der (2) Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.<br \/>\nDie Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die (3) Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.<br \/>\n(4) Wird ein festgelegter Liefertermin \u00fcberschritten, so hat der Auftraggeber oder K\u00e4ufer uns eine Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen zu setzen.<br \/>\n(5) Lieferst\u00f6rungen, die nicht im Einwirkungsbereich von Finken Automation liegen, insbesondere h\u00f6here Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegs\u00e4hnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verz\u00f6gerungen beim Transport, Naturkatastrophen oder Arbeitsk\u00e4mpfe, insbesondere Streik und Aussperrung sowie der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsst\u00f6rungen, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, entbinden Finken Automation f\u00fcr ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung, und zwar auch dann, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei Unterlieferern eintreten. Dauern diese unvorhergesehenen Ereignisse l\u00e4nger als sechs Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten.<br \/>\n(6) Die Gefahr geht mit der \u00dcbergabe der bestellten Ware an die den Transport durchf\u00fchrende Person oder Einrichtung \u00fcber, wenn der Auftraggeber oder K\u00e4ufer den Transport der bestellten Ware durch Dritte verlangt.<br \/>\nTeillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen (7) Lieferfristen zul\u00e4ssig, soweit sich Nachteile f\u00fcr den Gebrauch daraus nicht ergeben.<\/li>\n<li><u>Lieferumfang<\/u><br \/>\nDer Lieferumfang wird durch unsere schriftliche (1) Auftragsbest\u00e4tigung bestimmt.<br \/>\nKonstruktions- oder Form\u00e4nderungen, die auf die Verbesserung (2) der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ge\u00e4ndert wird und die \u00c4nderungen f\u00fcr den Besteller zumutbar sind.<br \/>\n(3) Leistungen wie die Installation einer Steuerungsanlage, einer EDV-Anlage, eines Rechners, die Anpassung der eingesetzten Software an die besonderen Bed\u00fcrfnisse des K\u00e4ufers oder Lizenznehmers, die Erstellung von Schnittstellen oder andere Programmierleistungen, die Schulung von Nutzern oder Pflege und Wartung des Computerprogramms oder der Anlage sind nur geschuldet, wenn sie ausdr\u00fccklich zum Vertragsinhalt gemacht worden sind, ansonsten unterliegen sie stets gesonderten Vertragsvereinbarungen.<\/li>\n<li><u>Annullierungskosten<\/u><br \/>\nTritt der Besteller oder K\u00e4ufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zur\u00fcck, k\u00f6nnen wir unbeschadet der M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises f\u00fcr die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und f\u00fcr entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.<\/li>\n<li><u>Verpackung und Versand<\/u><br \/>\nVerpackungen werden Eigentum des Bestellers oder K\u00e4ufers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.<\/li>\n<li><u>Abnahme und Gefahren\u00fcbergang<\/u><br \/>\nDer Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand (1) anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch Finken Automation) erfolgt die \u00dcbergabe in M\u00f6nchengladbach. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am \u00dcbergabeort zu pr\u00fcfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vor\u00fcbergehend zur Annahme verhindert. Einen Hinderungsgrund hat der K\u00e4ufer auf jeden Fall unverz\u00fcglich anzuzeigen.<br \/>\nBleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes (2) l\u00e4nger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig im R\u00fcckstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endg\u00fcltig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.<br \/>\nDie Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den (3) Besteller \u00fcber. Erkl\u00e4rt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller oder K\u00e4ufer \u00fcber.<\/li>\n<li><u>Preis\u00e4nderungen<\/u><br \/>\n(1) Preis\u00e4nderungen sind zul\u00e4ssig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erh\u00f6hen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die L\u00f6hne, die Materialkosten oder die marktm\u00e4\u00dfigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erh\u00f6hen. Der Besteller ist zum R\u00fccktritt nur berechtigt, wenn die Preiserh\u00f6hung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich \u00fcbersteigt.<br \/>\n(2) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, sind Preis\u00e4nderungen gem\u00e4\u00df der vorgenannten Regelung zul\u00e4ssig, wenn zwischen Vertragsabschlu\u00df und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.<\/li>\n<li><u>Gew\u00e4hrleistung<\/u><br \/>\nFinken Automation \u00fcbernimmt in der folgenden Weise die Haftung (1) f\u00fcr M\u00e4ngel an den Liefergegenst\u00e4nden:<\/p>\n<ol>\n<li>W\u00e4hrend eines Zeitraumes von zw\u00f6lf Monaten nach \u00dcbernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). K\u00f6nnen wir einen unserer Gew\u00e4hrleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind f\u00fcr den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung R\u00fccktritt (R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Verg\u00fctung) verlangen. Der Besteller oder K\u00e4ufer r\u00e4umt Finken Automation hiermit mindestens drei Nachbesserungsversuche ein.<\/li>\n<li>Nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df ist in jedem Fall von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen. Jegliche Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt weiter, wenn der Auftraggeber oder K\u00e4ufer, bzw. Endabnehmer\n<ul>\n<li>die Installationsbedingungen oder Betriebs- und Wartungsbedingungen von Finken Automation bzw. dem Hersteller nicht einh\u00e4lt,<\/li>\n<li>an den gelieferten Produkten unbefugt \u00c4nderungen vornimmt,<\/li>\n<li>Anlagen benutzt, an den Produkten Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Spezifikationen von Finken Automation oder dem Hersteller entsprechen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wegen weitergehender Anspr\u00fcche und Rechte haften wir nur in (2) den F\u00e4llen des Vorsatzes und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Im \u00fcbrigen ist die Haftung ausgeschlossen.<\/li>\n<li><u>Eigentumsvorbehalt<\/u><br \/>\nFinken Automation beh\u00e4lt sich das Eigentum an den (1) Liefergegenst\u00e4nden bis zur Zahlung vor.<br \/>\nBei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere (2) bei Zahlungsverzug, sind wir zur R\u00fccknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.<br \/>\nDie Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pf\u00e4ndung (3) der Liefergegenst\u00e4nde durch uns gelten nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdr\u00fccklich durch uns schriftlich erkl\u00e4rt wird.<br \/>\n(4) Bei Verwendung der AGB gegen\u00fcber Kaufleuten, einer juristischen Person \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen gilt dar\u00fcber hinaus Folgendes: Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenst\u00e4nde im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Liefergegenst\u00e4nde ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unber\u00fchrt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<br \/>\nDie Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller (5) wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Werden die Liefergegenst\u00e4nde mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Liefergegenst\u00e4nde zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung.<br \/>\nWerden die Liefergegenst\u00e4nde mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden (6) Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Liefergegenst\u00e4nde zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden. Der Besteller verwahrt das Miteigentum f\u00fcr uns.<br \/>\nDer Besteller darf die Liefergegenst\u00e4nde weder verpf\u00e4nden, (7) noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen und uns alle Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.<br \/>\nWir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten (8) insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/li>\n<li><u>Haftung aus Delikt<\/u><br \/>\nSchadensersatzanspr\u00fcche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vors\u00e4tzlich oder durch grobe Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/li>\n<li><u>Zahlungsbedingungen<\/u><br \/>\n(1) Preise verstehen sich in Euro. Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers oder K\u00e4ufers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste von Finken Automation berechnet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.<br \/>\n(2) Der Kaufpreis und die Entgelte f\u00fcr Nebenleistungen sind je nach Vereinbarung zur Zahlung f\u00e4llig, sp\u00e4testens bei \u00dcbergabe des Liefergegenstandes. An dem der F\u00e4lligkeit folgenden Tag tritt ohne vorherige Mahnung Zahlungsverzug ein. Finken Automation berechnet bei \u00dcberschreitung der Zahlungstermine j\u00e4hrliche Verzugszinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozentpunkten (bei Vertr\u00e4gen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, acht Prozentpunkten) \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz. Sie sind h\u00f6her anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem h\u00f6heren Zinssatz nachweisen. Die Geltendmachung eines nachweislich dar\u00fcber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br \/>\nScheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einl\u00f6sung als (3) Zahlung bzw. Erf\u00fcllung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit Finken Automation. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankm\u00e4\u00dfigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.<br \/>\n(4) F\u00fcr f\u00e4llige Forderungen kann Finken Automation, abgesehen von den Verzugszinsen gem\u00e4\u00df Absatz (2), Verzugsgeb\u00fchren f\u00fcr die zweite Mahnung in H\u00f6he von 5,00 EURO und die dritte Mahnung in H\u00f6he von 10,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer verlangen.<br \/>\n(5) Dem Auftraggeber oder K\u00e4ufer steht ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gegen\u00fcber Zahlungsanspr\u00fcchen von Finken Automation mit Gegenforderungen zu, die von Finken Automation unbestritten oder die rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind und nur soweit sie auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruhen. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zul\u00e4ssig, die von Finken Automation unbestritten oder die rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<br \/>\n(6) Wird Finken Automation nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Verm\u00f6gens- und wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse des Auftraggebers oder Bestellers bekannt, so ist Finken Automation berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuf\u00fchren. Als Sicherheitsleistung akzeptiert Finken Automation nur eine B\u00fcrgschaftserkl\u00e4rung einer deutschen Gro\u00dfbank oder Sparkasse, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich eine andere Sicherheitsleistung vereinbart wird. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Frist nach entsprechender Aufforderung durch Finken Automation nicht erbracht, so ist Finken Automation berechtigt, vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li>\n<li><u>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/u><br \/>\nErf\u00fcllungsort ist M\u00f6nchengladbach. (1)<br \/>\nBei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden (2) Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das f\u00fcr unseren Hauptsitz zust\u00e4ndig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.<br \/>\nEs gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss der (3) Gesetze \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Bedingungen beim Verkauf und Lieferung bereits hergestellter Software<\/h3>\n<ol>\n<li><u>Bezugnahme auf die AGB von Finken Automation gem\u00e4\u00df Abschnitt III.<\/u><br \/>\nF\u00fcr den Verkauf und die Lieferung bereits hergestellter Software gelten die unter Abschnitt III. aufgef\u00fchrten AGB, soweit die folgenden Bedingungen nicht davon abweichen.<\/li>\n<li><u>Vertragsbedingungen<\/u><br \/>\n(1) Finken Automation weist den Besteller oder K\u00e4ufer von Software darauf hin, dass ein Antrag zum Abschluss eines Vertrages zur Lieferung und Aufspielung von Software beim K\u00e4ufer erst dann von Finken Automation angenommen wird, wenn die Funktionen, welche die Software erf\u00fcllen soll, genau definiert sind.<br \/>\n(2) Sollten f\u00fcr die Definition der Funktionen umfangreiche Beratungen durch Finken Automation notwendig sein, die \u00fcber die gew\u00f6hnlichen verk\u00e4uferseitigen Aufkl\u00e4rungspflichten hinausgehen, so machen wir den Vertragsschluss \u00fcber die Lieferung von Software von dem vorherigen Abschluss eines entgeltlichen Beratungsvertrages zur Erstellung der Funktionsliste abh\u00e4ngig.<br \/>\n(3) Finken Automation verpflichtet sich, bei Bekanntwerden eines Beratungsbedarfs, wie oben angef\u00fchrt, unverz\u00fcglich ein Angebot zu einem Beratungsvertrag dem Besteller zu unterbreiten.<\/li>\n<li><u>Leistungsumfang<\/u><br \/>\n(1) Der Leistungsumfang von Finken Automation beschr\u00e4nkt sich ausschlie\u00dflich nur auf die vereinbarten Funktionen. Auf Abschnitt I.(3) und III.2.(1) wird ausdr\u00fccklich Bezug genommen.<br \/>\n(2) Finken Automation h\u00e4lt ggf. als Inhaber und Verf\u00fcgungsberechtigter ein nach \u00a7\u00a7 69 a ff. UrhG gesch\u00fctztes Softwarerecht.<br \/>\n(3) Einen Anspruch auf Herausgabe der Quellcodes hat der Auftraggeber oder K\u00e4ufer nicht.<br \/>\n(4) Eine Einarbeitung oder Schulung der Nutzer und Anwender muss ausdr\u00fccklich vereinbart werden, sonst wird diese Dienstleistung nicht Bestandteil des Vertrages \u00fcber den Verkauf von Software.<\/li>\n<li><u>Gefahr\u00fcbergang<\/u><br \/>\nDie Gefahr geht mit \u00dcbergabe des Datentr\u00e4gers, sofern abweichend vereinbart, sp\u00e4testens mit Aufspielen der Software durch uns auf die Anlage oder den Rechner des K\u00e4ufers auf diesen \u00fcber.<\/li>\n<li><u>Gew\u00e4hrleistung<\/u><br \/>\n(1) Hinsichtlich der Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Software wird der Auftraggeber oder K\u00e4ufer auf Folgendes hingewiesen: Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht v\u00f6llig ausgeschlossen werden. Finken Automation \u00fcbernimmt gegen\u00fcber dem Auftraggeber oder K\u00e4ufer f\u00fcr ihre Produkte nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen f\u00fcr einen Zeitraum von zw\u00f6lf Monaten nach Gefahr\u00fcbergang die Gew\u00e4hrleistung daf\u00fcr, dass keine erheblichen, die Funktionst\u00fcchtigkeit im wesentlichen beeintr\u00e4chtigende M\u00e4ngel im Sinne der kaufrechtlichen Gew\u00e4hrleistungsvorschriften des BGB vorliegen. Die Produktbeschreibung wird durch die in den Begleitmaterialien aufgef\u00fchrten vereinbarten Funktionen definiert. Auf Abschnitt 1. wird hingewiesen.<br \/>\n(2) Der Auftraggeber oder K\u00e4ufer hat die gelieferten Produkte sorgf\u00e4ltig zu untersuchen und zu pr\u00fcfen und dabei festgestellte M\u00e4ngel innerhalb von vierzehn Tagen (Vollkaufleute unverz\u00fcglich) schriftlich, unter konkreter und ausf\u00fchrlicher Schilderung des Fehlerbildes mitzuteilen. In jedem Fall ist der Auftraggeber oder K\u00e4ufer verpflichtet, offensichtliche M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach Lieferung und versteckte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.<br \/>\n(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Besteller oder K\u00e4ufer verpflichtet, ein Pflichtenheft zu f\u00fchren. Finken Automation haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die auf Fehler im Pflichtenheft, fehlerhafte Informationen, Unterlagen oder Materialien des K\u00e4ufers zur\u00fcckgehen.<br \/>\n(4) Finken Automation haftet nicht f\u00fcr ausgebliebene Leistungsergebnisse des Einsatzes von Steuerungsanlagen, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den.<br \/>\n(5) Finken Automation haftet nicht f\u00fcr die Wiederbeschaffung von Daten. Etwas anders gilt nur dann, wenn der K\u00e4ufer seiner Schadensminderungspflicht entsprach und die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Material rekonstruiert werden k\u00f6nnen.<br \/>\n(6) F\u00fcr mangelhafte Lieferungen beschr\u00e4nkt sich die Gew\u00e4hrleistungsverpflichtung von Finken Automation auf Nachbesserung. F\u00fcr die Nachbesserung ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen zu setzen. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, uns mindestens drei Nachbesserungsversuche einzur\u00e4umen.<br \/>\n(7) Schlagen mehrere Nachbesserungsversuche fehl, so kann der Auftraggeber oder K\u00e4ufer eine angemessene Herabsetzung des Verkaufspreises (Minderung) oder die R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (R\u00fccktritt) verlangen.<br \/>\n(8) Der Auftraggeber oder K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, die Software ohne vorherige Genehmigung von Finken Automation zu \u00e4ndern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programmcode in irgendeiner Weise zu manipulieren. In diesem Fall entf\u00e4llt unsere Gew\u00e4hrleistungspflicht.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Bedingungen bei der Vergabe von Lizenzen und Abschluss von Nutzungsvertr\u00e4gen<\/h3>\n<ol>\n<li>Die AGB dieses Abschnittes gelten f\u00fcr vertragliche Nutzung und Verwertung eines Softwarerechts durch den Lizenznehmer. An der von Finken Automation angebotenen Software nebst zugeh\u00f6riger Dokumentation (nachfolgend gemeinsam als &#8222;Software&#8220; bezeichnet) bestehen Schutzrechte des jeweiligen Lizenzgebers oder Dritter. Finken Automation steht das Recht zu, dem Auftraggeber oder K\u00e4ufer Weiterver\u00e4u\u00dferungsrechte bzw. \u00dcbertragungsrechte und dem Endabnehmer Nutzungsrechte zumindest in dem nachstehenden Umfang einzur\u00e4umen.<\/li>\n<li>Finken Automation r\u00e4umt dem Lizenznehmer grunds\u00e4tzlich ein einfaches, dauerndes, \u00f6rtlich auf den Einsatz am Errichtungsort begrenztes und inhaltlich ein auf den Einsatz f\u00fcr die eigenen Belange des Bestellers im Rahmen des Gesch\u00e4ftsbetriebes des Bestellers beschr\u00e4nktes Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht ist ohne vorherige Zustimmung von Finken Automation nicht \u00fcbertragbar. Ohne anderweitige Vereinbarung beh\u00e4lt Finken Automation auf jeden Fall das Urheberrecht an der von ihr entwickelten und erstellten Software. Der diesbez\u00fcgliche Quellcode wird nicht \u00fcberlassen.<\/li>\n<li>Der Lizenzvertrag kann von Finken Automation bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere wenn der Auftraggeber oder K\u00e4ufer die sich aus dem Lizenzvertrag ergebenden Verpflichtungen erheblich verletzt, gek\u00fcndigt werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber oder K\u00e4ufe verpflichtet, die Software sowie alle ihm zug\u00e4nglichen Teile derselben, unverz\u00fcglich an Finken Automation zur\u00fcckzugeben und zu versichern, dass s\u00e4mtliche entsprechende Datentr\u00e4ger gel\u00f6scht wurden. Hierunter f\u00e4llt auch die L\u00f6schung der Programme von Festplatten und Arbeitsspeichern.<\/li>\n<li>Im \u00fcbrigen gelten die unter Abschnitt III. und IV. genannten Bedingungen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Bedingungen bei der Entwicklung oder Erstellung von Individualsoftware<\/h3>\n<ol>\n<li>Bei der Entwicklung und Erstellung von Software ist der Besteller verpflichtet, ein Pflichtenheft zu erstellen. Ein Vertrag zwischen Finken Automation und dem Besteller ist daher erst zustande gekommen, wenn der Auftrag des Bestellers in dem Pflichtenheft genau definiert ist und von Finken Automation schriftlich best\u00e4tigt wird.<\/li>\n<li>Finken Automation verpflichtet sich ausschlie\u00dflich nur zur Entwicklung und Erstellung derjenigen Software, die genau definiert und vereinbart ist. Der Besteller verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Planung und Durchf\u00fchrung eines Projektes, insbesondere zur Bereitstellung aller ben\u00f6tigten Informationen und Spezifikationen. Im \u00fcbrigen wird ausdr\u00fccklich auf Abschnitt IV. 2. verwiesen.<\/li>\n<li>Bei der Entwicklung und Erstellung von Individualsoftware steht dem Besteller eine angemessene Erprobungszeit \u00fcber die Nutzung und Anwendbarkeit der Programme zu. Die Erprobungsphase beginnt mit der Aufspielung der Software beim Besteller. Mit Aufspielen der Software geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber. Der Besteller ist verpflichtet, die voraussichtliche Dauer der Erprobungsphase mitzuteilen. Alle w\u00e4hrend der Erprobungsphase auftretende M\u00e4ngel und Fehler oder Bedienungserschwernisse hat der Besteller genau zu dokumentieren und unverz\u00fcglich Finken Automation mitzuteilen. Bei fehlender Dokumentation oder Verletzung der Mitwirkungspflichten des Bestellers ist Finken Automation berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n<li>Nach Aufspielen der Software und Ablaufs einer angemessenen Erprobungszeit teilt Finken Automation schriftlich die Abnahmebereitschaft mit. Erfolgt nicht innerhalb von vierzehn Tagen ein Widerruf des Bestellers ebenfalls schriftlich, gilt die erstellte Software als abgenommen.<\/li>\n<li>Die Abnahme der Individualsoftware gilt jedoch sp\u00e4testens sechs Monate nach \u00dcberlassung der Software an den Besteller als erfolgt. Die Notwendigkeit einer l\u00e4ngeren Erprobungszeit muss ansonsten vom Besteller ausdr\u00fccklich schriftlich angezeigt werden.<\/li>\n<li>Ein Anspruch auf Herausgabe des Originaldatentr\u00e4gers und der Quellcodes besteht nur dann, wenn dies ausdr\u00fccklich vereinbart wird. Ansonsten gehen wir davon aus, dass lediglich die Nutzung von Software vereinbart ist und der Besteller der Software lediglich Lizenznehmer unseres Softwarerechts wird.<\/li>\n<li>Einen Anspruch auf Herausgabe der CD-Rom oder des Originaldatentr\u00e4gers besteht in den anderen F\u00e4llen erst nach Abnahme der Software und vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbarten Preises. Der Besteller hat jedoch das Recht, von der ihm zur Erprobung \u00fcberlassenen Software beliebig viele Sicherheitskopien zu erstellen.<\/li>\n<li>Die \u00dcberlassung der Quellcodes an den Besteller erfolgt erst nach Abnahme und nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbarten Preises an Finken Automation.<\/li>\n<li>Zur Sicherung der Anspr\u00fcche des Bestellers verpflichtet sich Finken Automation, auf schriftliches Verlangen die Quellcodes notariell zu hinterlegen.<\/li>\n<li>Nach Abnahme haftet Finken Automation auf Gew\u00e4hrleitung in dem unter Abschnitt IV.5. genannten Umfang.<\/li>\n<li>Eine Einarbeitung oder Schulung der Nutzer und Anwender muss ausdr\u00fccklich vereinbart werden, sonst wird diese Dienstleistung nicht Bestandteil des Vertrages \u00fcber Erstellung oder Entwicklung von Individualsoftware.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Haftung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die vorstehenden Abschnitte enthalten abschlie\u00dfend die Gew\u00e4hrleitung f\u00fcr die Produkte. Dies gilt nicht f\u00fcr ausdr\u00fcckliche Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber oder K\u00e4ufer gegen das Risiko von Mangelfolgesch\u00e4den absichern sollen. Diese bed\u00fcrfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/li>\n<li>Finken Automation haftet f\u00fcr Sch\u00e4den des Auftraggebers, K\u00e4ufers oder Bestellers nur, soweit Finken Automation oder ihren Erf\u00fcllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Dies gilt f\u00fcr alle Schadensersatzanspr\u00fcche, unabh\u00e4ngig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzung beruhen. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten Mangelsch\u00e4den und solche Mangelfolgesch\u00e4den, gegen die die zugesicherten Eigenschaften gerade absichern sollten; f\u00fcr s\u00e4mtliche sonstige Mangelfolgesch\u00e4den haftet Finken Automation nur in dem vorstehend genannten Umfang.<\/li>\n<li>Ein durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von Erf\u00fcllungsgehilfen verursachter Schaden wird nur bis zur H\u00f6he des Betrages ersetzt, der f\u00fcr Finken Automation zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Ber\u00fccksichtigung aller Finken Automation bekannten oder schuldhaft unbekannten Umst\u00e4nde vorausschaubar war.<\/li>\n<li>In jedem Fall ist die Haftung auf einen H\u00f6chstbetrag von 2.500.000,00 EURO (zweieinhalb Millionen Euro) beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>Anspruchsabtretung<\/h3>\n<p>Der Auftraggeber, K\u00e4ufer, Besteller oder Lizenznehmer ist nicht berechtigt, seine Anspr\u00fcche aus dem Vertrag abzutreten.<\/p>\n<h3>Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit<\/h3>\n<ol>\n<li>Erf\u00fcllungsort ist M\u00f6nchengladbach. Soweit der Auftraggeber oder Besteller Vollkaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, wird als Gerichtsstand f\u00fcr etwaige Streitigkeiten aus den Vertr\u00e4gen oder damit im Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen f\u00fcr beide Teile das Amtsgericht M\u00f6nchengladbach-Rheydt, bzw. das Landgericht M\u00f6nchengladbach bei Rechtsstreiten mit einem Streitwert von \u00fcber 5.000,00 EURO, vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gew\u00f6hnliche Aufenthalt des Auftraggebers oder K\u00e4ufers unbekannt ist.<\/li>\n<li>Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im \u00fcbrigen nicht ber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Sollte eine Bestimmung der AGB nichtig sein oder werden, so bleibt die G\u00fcltigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die \u00dcberschriften dieser AGB dienen nur der \u00dcbersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschlie\u00dfenden Regelung.<\/li>\n<li>Der Export von Leistungen in Drittl\u00e4nder bedarf der schriftlichen Zustimmung.<\/li>\n<li>Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Vertragsabschluss (1) Folgende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge mit Finken Automation GmbH, Einruhrstra\u00dfe 100, 41199 M\u00f6nchengladbach, Deutschland &#8211; nachfolgend Finken Automation genannt. 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